Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen gehören zu den effektivsten präventiven Maßnahmen!
Diese Vorsorgeuntersuchungen begleiten Ihr Kind optimal in seiner Entwicklung.
U1 | direkt nach der Geburt |
U2 | 3. – 10 Lebenstag |
U3 | 4. – 5. Lebenswoche |
U4 | 3. – 4. Lebensmonat |
U5 | 6. – 7. Lebensmonat |
U6 | 10. – 12. Lebensmonat |
U7 | 21. – 24. Lebensmonat |
U7a | 34. – 36. Lebensmonat |
U8 | 46. – 48. Lebensmonat |
U9 | 60. – 64. Lebensmonat |
U10* | vom 7. bis zum 9. Geburtstag |
U11* | vom 9. bis zum 11. Geburtstag |
J1* | vom 12. bis zum 15. Geburtstag |
J2* | vom 16. bis zum 18. Geburtstag |
Bei den Vorsorgeuntersuchungen können ungünstige Einflüsse und Krankheiten, die die gesunde körperliche und geistige Entwicklung gefährden, frühzeitig erkannt und Behandlungen eingeleitet werden.
Bitte teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit.
Neben der allgemeinen Untersuchung achten wir besonders auf:
Bei besonderen Befunden, notwendiger weiterer Diagnostik oder intensiverer Beratung werden wir neue Termine vereinbaren.
Wegen der regen Nachfrage nach Vorsorgeuntersuchungen ist eine frühzeitige Terminabsprache empfehlenswert.
Sehstörungen werden im Kleinkindalter oft nicht erkannt, denn die Kinder bemerken es selbst nicht und oft gibt es keine Symptome. Mit der Augenvorsorge lassen sich Sehstörungen frühzeitig erkennen und können dann rechtzeitig behandelt werden. So kann eine dauerhafte Sehschwäche oft vermieden werden.
Diese Augenvorsorge kann bei den meisten Kindern bereits ab dem 6. Lebensmonat erfolgen. Optimal lässt sie sich mit den üblichen Vorsorgeuntersuchungen kombinieren.
Das Kind wird durch die Untersuchung nicht belastet, die Augen müssen dazu nicht „weit getropft“ werden. Ihr Kind sitzt auf Ihrem Schoß und schaut kurz in das Messgerät. Nach sehr kurzer Zeit sind die Messungen erfolgt und Sie erhalten einen detaillierten Befundbericht.
Bisher wird eine Augen-Vorsorgeuntersuchung nicht generell von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten bereits direkt (z.B. Barmer, DAK), teilweise im Rahmen von Sonderverträgen. Weitere Krankenkassen erstatten die Kosten ganz oder teilweise gegen Vorlage der Rechnung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
Sollte der Befund auffällig sein, übernehmen die Krankenkassen die weiteren Kosten für Untersuchungen und Behandlung.
Dieses freiwillige Zusatzangebot können Sie für 20 € in Anspruch nehmen.
Näheres zu dem Sehtest auf der Seite des Herstellers.
* Die meisten Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und auch die zweite Jugenduntersuchung J2. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten dafür übernommen werden.
Private Versicherungen übernehmen bis zum 12. Lebensjahr jährlich eine Vorsorgeuntersuchung. Auch die Jugenduntersuchungen J1 und J2 werden meist kulant erstattet.
Sollten einzelne Krankenkassen diese Vorsorgeuntersuchungen nicht finanziell übernehmen, berechnen wir für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen ca. 60,00 €. Die Kosten für diese Untersuchungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Auch private Zusatzversicherungen erstatten, je nach Vertrag, ganz oder teilweise die Kosten.
Bei Unsicherheiten fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse!